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Maßstab (Verhältnis)Als Maßstab bezeichnet man das Verhältnis zwischen der abgebildeten Größe (zum Beispiel Streckenlänge) und der entsprechenden Größe in der Wirklichkeit.
[Bearbeiten] VergrößerungenIn manchen Bereichen (Maschinenbau, Elektronik, Makrofotografie) werden nicht nur Verkleinerungen, sondern auch Vergrößerungen durch die Angabe eines Maßstabs definiert. Hier bedeutet zum Beispiel ein Maßstab von 2:1, dass die Konstruktionszeichnung oder das Makrofoto zwei mal so groß ist wie die Wirklichkeit. [Bearbeiten] MaßstabstreueMaßstabstreu oder maßstäblich ist eine Abbildung oder ein Modell, wenn in der Darstellung jede beliebige Strecke zur entsprechenden Länge im Original dasselbe Verhältnis ergibt. Die Toleranz bei Grafiken dabei entspricht der üblichen Zeichengenauigkeit von 0,2 mm. Unmaßstäblich ist zum Beispiel ein Foto oder eine Handskizze. Maßstäblich bezeichnet im technischen Sprachgebrauch meist eine weniger exakte Darstellung als eine, die "maßstabsgerecht" ist. [Bearbeiten] KartografieSiehe Hauptartikel: Maßstab (Kartografie) [Bearbeiten] ArchitekturIn der Architektur werden Pläne in einem Maßstabsbereich von 1:10 (Details) bis 1:500 (Übersichten, Außenplanungen) eingesetzt. Viele Details werden aber auch im Maßstab 1:1 bis 1:5 oder sogar gegenüber der Realität vergrößert gezeichnet. [Bearbeiten] ModellbauSiehe Hauptartikel: Maßstäbe der Modelleisenbahn [Bearbeiten] Siehe auch
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