WerkzeugeAndere Sprachen
|
LebensmittelLebensmittel (früher auch: Viktualien) sind Stoffe und Produkte, die vom Menschen zum Zwecke der Ernährung und/oder des Genusses durch den Mund aufgenommen werden, ggf. nach vorheriger Zubereitung. Dazu gehören Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel. Eine lebensmittelrechtliche Definition liefert die EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO(EG)178/2002) wie folgt:
Nach der EU-Basis-Verordnung gehören nicht zu den Lebensmitteln:
[Bearbeiten] NährwertDer Nährwert ist der zentrale Nutzen von Nahrungsmitteln. Er ist ein Maß, um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie, zusammen. [Bearbeiten] EnergieträgerNahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern. Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate. Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.
[Bearbeiten] Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
[Bearbeiten] WirkstoffeEbenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell. Vitamine und Spurenelemente wirken oft als Coenzyme. [Bearbeiten] Weitere mögliche LebensmittelbestandteileDiese regen den Appetit und die Verdauung an. [Bearbeiten] Genusswert von LebensmittelnNeben dem Nährwert spielt der Genusswert der Lebensmittel eine wesentliche Rolle. Basis für den Genuss sind neben kulturellen Faktoren auch sensorische Wahrnehmungen mit den menschlichen Sinnen. [Bearbeiten] Verdauungszeiten von Lebensmitteln
[Bearbeiten] LebensmittelgruppenLebensmittel lassen sich je nach Standpunkt und Zweck der Einteilung gliedern nach Inhaltsstoffen, Verarbeitungsprozessen, Verzehranlass, Kühlungsbedarf u.a.m. Eine häufig anzutreffende Gliederungsart teilt die Lebensmittel nach dem Ursprung der Rohwaren in tierische und pflanzliche sowie sonstige Produkte. Produkte pflanzlichen Ursprungs
Produkte tierischen Ursprungs
Getränke
Sonstiges
Als Basis für Ernährungsstudien pflegt die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel einen so genannten Bundeslebensmittelschlüssel als Lebensmittelnährwertdatenbank. [Bearbeiten] LebensmittelrechtHauptartikel: Lebensmittelrecht Das Lebensmittelrecht regelt durch zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und Europa. Es wird angestrebt, das Lebensmittelrecht EU-weit[1] zu harmonisieren. Die wichtigsten Regelwerke sind:
[Bearbeiten] Sonderfall/Kritik: Der spezielle Lebensmittelbegriff in der VollwerternährungWährend das deutsche Lebensmittelrecht nur den Begriff „Lebensmittel“ kennt, wird im Kontext der so genannten Vollwerternährung auf spezielle Weise zwischen Lebens- und Nahrungsmitteln unterschieden. Dort werden als Lebensmittel nur solche Nahrungsmittel bezeichnet, die nicht konserviert und insbesondere nicht über 43 °C erhitzt wurden. Durch das Erhitzen können wichtige Nahrungsbestandteile (wie Vitamine etc.) zerstört werden; das Nahrungsmittel „lebt“ dann nach der Vorstellung der Vollwerternährung nicht mehr und wird deshalb geringerwertig als „Nahrungsmittel“ eingestuft. [Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Lebensmittel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
[Bearbeiten] Einzelnachweise
[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Staatliche Stellen oder diesen nahestehend
[Bearbeiten] Interessensverbände[Bearbeiten] Weitere Links |