WerkzeugeAndere Sprachen
|
Krankheit
Krankheit (synonym: Erkrankung, lat. Morbus, griech. Nosos vgl. Noxe, Nosologie, Pathos vgl. Pathologie) wird gewöhnlich als „Störung“ aufgefasst. Sachlich besteht sie in einer drohenden oder realen Beeinträchtigung oder Einschränkung vor allem körperlicher, beim Menschen auch geistig-seelischer sowie sozialer Fähigkeiten, durch die die Leistungsfähigkeit und meist auch das Wohlbefinden eines einzelnen Individuums in einer Weise verändert wird, die für dieses nachteilige Folgen hat, oder eine derartig nachteilige Veränderung erwarten lässt.
"Das kranke Mädchen" (Den syge pige), v. Michael Ancher, 1882
In diesem Umschreibungsversuch sind drei Ebenen angedeutet, die beim Menschen mit „Krankheit“ bzw. „Kranksein“ verbunden sind: der mehr oder weniger objektive, beobachtbare Tatbestand, das subjektive Befinden und das daraus folgende oder erwartete soziale Verhalten (Krankheitsverhalten). Eine besondere Definitionsschwierigkeit stellen die Übergänge zwischen gesund und krank dar. Eine schwere Erkrankung ist als Zustand mit einer Definition einfach zu umschreiben. Der Krankheitsbeginn, in dem Prävention sinnvoll sein kann, ist nicht so einfach zu definieren. Die gesellschaftliche Diskussion um die Abgrenzung von Krankheit zur Gesundheit wird in der Fachwelt mit Begriffen wie Healthism, Disease Mongering und Medikalisierung geführt. Häufig wird Krankheit mit Zweckdefinitionen umschrieben, die notwendig werden, wenn – wie im Krankenversicherungsrecht – über erhebliche finanzielle und soziale Konsequenzen entschieden wird. Artikel 2 Satz 2 Grundgesetz handelt von der körperlichen Unversehrtheit. Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 21. März 1958 definiert: „Krankheit ist jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann.“ Nach einer neueren Formulierung wird in der Kranken- und Unfallversicherung unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ verstanden (BSGE 35, 10, 12 f.). Im historischen, soziologischen und regionalen Vergleich ist das Verständnis von Krankheit sehr unterschiedlich (vgl. Krankheitskonzept, Krankheitsmodell). Abwesenheit von Krankheit ist eine notwendige, aber laut WHO nicht hinreichende Voraussetzung für Gesundheit.
[Bearbeiten] SystematikSystematische Einteilung von Krankheiten wird als Krankheitslehre oder Nosologie bezeichnet (Roche Lexikon, 1987). Die Bezeichnungen der Krankheiten, die Abgrenzung einzelner Krankheitsbilder (Entitäten) gegeneinander und die Systematik der Krankheiten sind ständigem Wandel unterworfen (vgl. Liste historischer Krankheitsbezeichnungen). Die moderne Einteilung der Krankheiten im medizinischen Krankheitsmodell kann grob organbezogen nach den Hauptdiagnosegruppen (MDC, Major Diagnostic Categories) erfolgen. Eine genauere Einteilung erlaubt die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10, bzw. für den onkologischen Bereich entsprechend der ICD-O. Eine an den bekannten oder vermuteten Krankheitsursachen orientierte Einteilung ist die nach
Bei einigen Krankheiten sind keine spezifischen Ursachen, sondern lediglich Risikofaktoren bekannt. Eine seelisch-körperliche Betrachtungs- und Heilweise, unter Berücksichtigung der emotionalen und sozialen Ursachen sowie der Persönlichkeit und des Lebensschicksals des Patienten versucht die Psychosomatische Medizin. Außerhalb der evidenzbasierten Medizin werden auch andere Krankheitsursachen bis hin zu metaphysischen Zusammenhängen angenommen. Mit der gesellschaftlichen Bedingtheit von Erkrankung und Krankheitsverläufen sowie der staatlichen Steuerung des Gesundheitswesens beschäftigt sich die Medizinsoziologie. [Bearbeiten] Krankheitsursachen[Bearbeiten] Innere Faktoren
[Bearbeiten] Äußere Faktoren
[Bearbeiten] KrankheitsverlaufDer Krankheit selbst geht das Krankheitsvorfeld voraus, das durch die Anamnese ermittelt wird. Krankheit führt – behandelt oder unbehandelt – zu Heilung, Remission, einem Rezidiv (oder mehreren Rezidiven), Leiden oder Tod. Häufig verwendete Begriffe, die den zeitlichen Verlauf beschreiben:
[Bearbeiten] Krankheit im rechtlichen Sinne
[Bearbeiten] Krankheit im SozialversicherungsrechtKrankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. (vgl. § 120 Abs 1 Z 1 ASVG, wonach Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der krankenbehandlung notwendig macht“.) Dadurch ist der medizinische Krankheitsbegriff nicht deckungsgleich mit dem sozialrechtlichen. Entscheidende Kriterien für die Beurteilung als Krankheit im Sozialrecht sind:
Letzter Punkt kann problematisch sein für unheilbare Krankenfälle, da in solchen Fällen keine Besserung möglich ist. Davon ist im Sozialversicherungsrecht das Gebrechen (§ 154 ASVG) abzugrenzen. Dabei handelt es sich um unbehebbare Leiden, deren Entwicklung abgeschlossen ist und eine Möglichkeit auf ärztliche Einflussnahme im Sinne einer Heilung, Besserung oder Verhütung von Verschlimmerungen nicht möglich ist. [Bearbeiten] KrankheitsmodelleDie Diskussion um Krankheitsmodelle ist aus der Frage entstanden, welches der objektive Unterschied zwischen normal und anormal sei. Diese Unterscheidung betrifft meist nicht das Urteil des Kranken selbst, sondern das seiner Umgebung. Es ist auf den vermeintlich Kranken gerichtet und gibt die Auffassungen der nächsten Angehörigen und des sozialen Umfeldes über Krankheit wieder. Es umfasst somit auch einen soziologischen und epidemiologischen Aspekt, der z. B. in der Medizinsoziologie und in der Sozialpsychiatrie von Interesse ist. Der Begriff Anomalie, der in der Krankheitslehre von grundlegender Bedeutung ist, wurde eingeführt von Thomas S. Kuhn.[1] Dort heißt es:
So ist z. B. zu unterscheiden zwischen körperlichen und psychischen Krankheiten, die auf weitgehend unterschiedlichen Ansätzen (Paradigmen) beruhen. Während für die körperlichen Leiden das Paradigma der morphologisch fassbaren körperlichen Veränderung (körperliche Läsion) von der Wissenschaft aufgestellt und empirisch durch die Pathologie untermauert wurde, ist dieses Paradigma für die psychischen Krankheiten naturgemäß kaum anwendbar. Die Überbetonung des naturwissenschaftlichen Ansatzes hat zu dem Schlagworten Somatisierung und Maschinenparadigma geführt. Selbst Rudolf Virchow war die methodische Reduktion bekannt, wenn er sagte, dass er bei seinen Sektionen nie eine Seele gesehen habe.[2] Die Schlüsselkonzepte psychischer Erkrankungen behandelt die Ethnopsychiatrie, indem sie auf vergleichendem und interdisziplinärem Wege das Problem der Abgrenzung der Begriffe normal und anormal zu lösen versucht.[3] Das naturwissenschaftliche Krankheitsverständnis ist somit von dem naturwissenschaftlich nicht ausreichend interpretierbaren Krankheitsverständis abzugrenzen, das eher dem Kranken und seiner gesellschaftlichen Situation gilt (epidemiologisches Krankheitsverständnis). Hier sind statistische und soziologische Methoden anzuwenden.[4] Ein weiterer Ansatz betrifft die Kontroverse zwischen durchgehendem und uneinheitlichem Behandlungsansatz. Der durchgehende Ansatz besagt, dass ein einheitliches gesundheitliches Erklärungsprinzip sowohl für Gesunde als auch Kranke ausreiche. Das uneinheitliche Prinzip besagt, dass für Kranke besondere eigengesetzliche Prozesse ablaufen, die einer spezialisierten Behandlung je nach Art der festgestellten Falles bedürfen. Beide Prinzipien bestehen zu Recht. Die Forderung nach einem einheitlichen Behandlungsprinzip geht auf die Forderung von Ludolf Krehl zurück, dass der Arzt nicht verschiedene Krankheiten behandeln solle, sondern eher den Kranken als Person im Auge zu halten habe. Dieses Prinzip trägt sehr zur Vermenschlichung der Krankenbehandlung bei und nimmt dem Kranken das gesellschaftliche Stigma des Abnormen und Unverständlichen.[5] [Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Einzelnachweise
[Bearbeiten] Weblinks
|