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Kindervorsorgeuntersuchung
Kindervorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Babys, Kleinkindern und Kindern, insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell erkannt werden, um früh eine entsprechende Therapie einleiten zu können. Zugleich sollen die Untersuchungen dazu dienen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen. In einigen Bundesländern ist deshalb eine gesetzliche Verpflichtung von Erziehungsberechtigten zur Vorstellung ihrer Kleinkinder zu den Untersuchungen beschlossen worden.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden im gelbem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt dokumentiert.
Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Seit Mai 2006 bekommen alle Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier neuen Vorsorgen (in der folgenden Tabelle mit * gekennzeichnet), welche Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufen, zu ermöglichen. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pädiatrie. Deswegen sind Kinder- und Jugendärzte für diese Untersuchungen besonders qualifiziert. Einen Schwerpunkt der Weiterbildung bildet seit einiger Zeit die sichere Diagnose von Kindesmisshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kindern.
Für Österreich siehe Mutter-Kind-Pass.
[Bearbeiten] Die einzelnen Untersuchungen
| Name |
Alter |
Untersuchung |
| U1 |
1.-4. Lebensstunde |
Die U1 dient dazu, Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die sofortiges Handeln erfordern, während die U2 eine ausführliche Untersuchung des Kindes ist, bei der auch ganz besonders Körperhaltung, Motorik und Muskelgrundspannung (Tonus) untersucht werden.
Ziel ist die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustandes mit allen Sinnen, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:
- 1. Inspektion: Hautfarbe, Ödeme, Blutungen, Geburtsverletzungen, Angiome, Symmetrie und Beschaffenheit der Fontanellen, Augen, Ohren und des Mundes sowie der Extremitäten (Fußstellung, Faltenasymmetrien), Gelenke, Wirbelsäule.
- 2. Auskultation: Herz und Lunge (Fragestellung: Herzfehler, Atmungsanomalien)
- 3. Palpation: Abtasten des Bauches (Tumorsuche), Genitalien (Descensus des Hodens), Leistenpulse, Analregion
Es erfolgt eine Bewertung nach dem Apgar-Score. Zur Untersuchung gehört das Messen und Wiegen des Babys, sowie die Untersuchung des Blutes der Nabelschnur. Das Blut aus der Nabelschnur enthält pluripotente Stammzellen und ist möglicherweise in besonderem Maße für spezielle Therapien im späteren Leben des Kindes geeignet.
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| U2 |
3.-10. Lebenstag |
Die U2 findet in der Regel am dritten Lebenstag eines Säuglings statt. Zumeist wird die Untersuchung noch in der Klinik durchgeführt und beinhaltet die Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen sowie eine Blutentnahme zum Screening auf versch. Erbkrankheiten.
Synonym zum Screening-Begriff wird auch häufig die Bezeichnung Guthrie-Test oder PKU-Test verwendet. Das aus der Ferse des Neugeborenen entnommen Blut wird dabei auf folgenden Stoffwechselerkrankungen untersucht: Störungen des Aminosäurestoffwechsels (Phenylketonurie (PKU) und Hyperphenylalaninämie (HPA) Ahornsiruperkrankung (MSUD)), Störungen des Stoffwechsels der organischen Säuren (Glutarazidurie Typ I (GA I), Isovalerianacidämie (IVA)), Defekte der Fettsäureverbrennung und des Carnitinzyklus, Konnatale Hypothyreose (angeborene Schilddrüsenunterfunktion), Biotinidasemangel, Zuckerstoffwechselstörungen (Klassische Galaktosämie) sowie das klassische Adrenogenitale Syndrom (AGS) Der Test kann frühestens 48 Stunden nach der Geburt durch geführt werden, da die kindlichen Stoffwechselleistungen erst dann ausreichend entwickelt sind,um repräsentative Laborergebnisse zu erzielen.
Zusätzlich erfolgt eine Sonographie beider Hüften (Hüftultraschall), um eine Hüftdysplasie zu diagnostizieren (bei 1-3% aller Neugeborenen). In den letzten Jahren hat auch der Hörtest Eingang in das Untersuchungskonzept gefunden, da ein frühes Erkennen einer Hörstörung die Möglichkeit bietet, das betroffene Kind in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung nachhaltig zu fördern und Sprachentwicklungsstörungen zu vermeiden.
Üblicherweise informiert der Kinderarzt im Rahmen dieser Untersuchung auch über Rachitis- und Kariesprophylaxe mit Vitamin-D-Präparaten.
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| U3 |
4.-6. Lebenswoche |
U3 ist meist die erste beim eigenen Kinderarzt stattfindende Untersuchung. Überprüfung von Körperfunktionen, Hörvermögen und das sogenannte Neugeborenen-Hüftscreening. |
| U4 |
3.-4. Lebensmonat |
In den folgenden Untersuchungen (bis U7) wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Hierbei sollte in der Unterhaltung mit dem Arzt unbedingt über zeitgerechte Impfungen gesprochen werden. |
| U5 |
6.-7. Lebensmonat |
| U6 |
10.-12. Lebensmonat |
| U7 |
21.-24. Lebensmonat |
| U7a |
34. -36. Lebensmonat |
Bei der U7a geht es im Wesentlichen um Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Die U7a ist zum 01.07.2008 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt worden. |
| U8 |
3,5-4 Jahre |
Bei der U8 werden u.a. die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes sowie Reflexe, Muskelkraft, Aussprache und der Zahnstatus untersucht. |
| U9 |
5 Jahre |
Die U9 findet im Jahr vor der Einschulung statt und ist damit besonders wichtig. Sie beinhaltet wiederum Tests auf Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik), das Sprachverständnis sowie das Hör- und Sehvermögen. |
| U10 |
7.-8. Lebensjahr *) |
Die U10 soll mit U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS). |
| U11 |
9.-10. Lebensjahr *) |
Schwerpunkte der U11 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung). |
| J1 |
12-13-14 Jahre |
Die vorletzte Untersuchung der „U-Reihe“ ist die J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung), bei der noch einmal auf Haltungsanomalien untersucht wird. Des weiteren werden der Impfstatus, Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen. |
| J2 |
16.-18. Lebensjahr *) |
Schwerpunkte der letzten Vorsorgeuntersuchung J2 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl. |
Es wird von Ärzteverbänden geraten, die Untersuchungszeiträume im Interesse des Kindes einzuhalten. In einigen Bundesländern (welchen?) ist die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U 4 bis U 9 Pflicht. Dort müssen Erziehungsberechtigte damit rechnen, von Vertretern des Jugendamtes auf die Nichtwahrnehmung von Vorsorgeterminen angesprochen zu werden. In Bayern müssen Eltern einen Nachweis über die Untersuchungen bei der Anmeldung zur Kindertagesstätte und Schule sowie bei Beantragung des Landeskindergelds vorlegen.
[Bearbeiten] Richtlinien und weitere Untersuchungen
Die Kinder-Vorsorge-Untersuchungen müssen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen erfolgen. Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte vorgeschlagen worden. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt (noch) nicht die Kosten dafür.
Geburtsrisiken treten häufiger bei Jungen als bei Mädchen auf (außer Lageanomalien: Beckenendlage bzw. reine Steißlagen/Steiß-Fußlagen/Fuß- oder Knielage).
- Peter Allhof: Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder – Aufbereitung und Interpratation der Untersuchungsergebnisse aus den gesetzlichen Früherkennungsmaßnahmen 1978–1985. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 1988, ISBN 376918033X.
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