Imprimatur

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Imprimatur als Druckerlaubnis, für das gleichnamige Unternehmen siehe Imprimatur GmbH.
kirchliche Imprimatur durch den Erzbischof von New York
kirchliche Imprimatur durch den Erzbischof von New York

Das Imprimatur (lat. es werde gedruckt; auch Imprimi potest es kann gedruckt werden, in Österreich mit grammatischer und phonetischer Angleichung an Wörter wie Kandidatur, Registratur auch die Imprimatúr) ist eine Druckerlaubnis. Sie wird nach dem Korrekturlesen der Druckfahnen vom Autor oder Verleger eines Buches oder vom Künstler einer Grafik erteilt. Im engeren Sinne bezeichnet Imprimatur auch das Zeichen (Handzeichen, Stempel o.ä.) eines amtlich bestellten Zensors, etwa während der vormärzlichen Pressezensur.

Bei theologischen Werken bezeichnet das Imprimatur die Druckgenehmigung durch einen katholischen Bischof. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil brauchte jede Buchveröffentlichung von Lehrern der katholischen Theologie sowie Priestern und Ordensangehörigen das Imprimatur. Es wurde auch durch einen, meist auf die Rückseite des Titelblattes, ins Buch eingedruckten Vermerk Nihil obstat (lat. es steht nichts entgegen) kenntlich gemacht. Heute wird es nur noch auf ausdrückliche Bitte eines Verfassers gewährt. Aber auch heute noch unterliegen die Veröffentlichungen kirchlich autorisierter Theologen der Beobachtung und gegebenenfalls Beanstandung durch die Glaubenskongregation.


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