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Hochschule
Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs des deutsches Bildungssystem zur Pflege der Wissenschaften und der Künste durch Forschung und Lehre. Hierzu gehören
In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern bezeichnen sich seit einigen Jahren viele Fachhochschulen kürzer als Hochschule.
[Bearbeiten] ÜberblickIm engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium und Wissenschaftliche Weiterbildung) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden an den Hochschulen gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten, die überwiegend die bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen. Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität bzw. Fernfachhochschule. Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch nichtstaatliche Hochschulen. Diese werden zumeist von Kirchen, Gemeinden, aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen. Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt. In Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben für die Länder gegeben hat, läuft im Rahmen der Föderalismusreform aus. Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland) zusammengeschlossen, sich spezialisiert oder umbenannt. Ein Beispiel hierfür sind Technische Hochschulen, die fast alle in technische Universität umbenannt wurden, wie erstmal 1946 die Technische Universität Berlin. Ausnahmen sind beispielsweise die RWTH Aachen oder die ETH Zürich. Viele Fachhochschulen bezeichnen sich seit einigen Jahren kürzer als Hochschule, meist zusammen mit dem Fachgebiet, beispielsweise 'Hochschule für Wirtschaft'. Zudem führen sie die englische Bezeichnung University[1] oder University of Applied Sciences (wörtlich übersetzt Universität für angewandte Wissenschaften). Dies begründet sich darin, dass der Begriff University in angloamerikanisch geprägten Bildungssystemen diejenigen Institutionen bezeichnet, die postgraduale Studiengänge anbieten, was in Deutschland den Hochschulen entspricht und nicht nur speziell den Universitäten. Der englische Begriff High School als wörtliche Übersetzung ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen. Eine Besonderheit in Deutschland ist die Pädagogische Hochschule (PH) mit dem Vorgänger Pädagogische Akademie (PA). Die PH wurden in den 1960er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Volksschullehrerausbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Heute bestehen nur noch in Baden-Württemberg die Pädagogische Hochschulen und erhielten erst Ende der 1990er Jahre das Habilitationsrecht. Dieses Recht war bislang auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also Lehrerausbildung für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und allgemeine Pädagogik, beschränkt. Erst das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2005 brachte den Pädagogischen Hochschulen hier das uneingeschränkte Habilitationsrecht. Nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2005 kommt auf die Hochschulen in Deutschland in den nächsten Jahren eine Lawine neuer Studienanfänger zu. Demnach soll die Zahl der Studierenden von gegenwärtig rund 1,9 Millionen[2] auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studenten im Jahr 2011 anwachsen. Zur Bewältigung dieses Bildungsansturms müssten die Hochschulen mit zusätzlichen Planstellen für Professoren ausgestattet werden.[3] An deutschen Hochschulen betreut derzeit im Fächerdurchschnitt statistisch ein einzelner Professor etwa 52 Studenten. Genauer sind dies an Universitäten etwa 60, an Fachhochschulen etwa 38 Studenten. Die Anzahl der Studierenden ist von 1972 bis 2005 um das 3-fache angestiegen (auf 1.953.504), die Anzahl der Professoren jedoch nur um das 1,8-fache (auf 37.364).[2] Nach diesen Zahlen sieht der Wissenschaftsrat einen Verbesserungsbedarf bei der Lehre an den Hochschulen, insbesondere an den Universitäten.[3] Im Vergleich dazu stehen die US-amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford mit einem Betreuungsverhältnis von 1:10 oder besser wesentlich günstiger dar. [Bearbeiten] Aufbau und OrganisationEine Hochschule besteht aus Fakultäten oder Fachbereichen. Diese sind Abteilungen, an deren Spitze ein Dekan bzw. eine Dekanin steht). Der Hochschule steht eine Hochschulleitung mit einem Rektorat oder Präsidium sowie meist einem Kanzler vor. Außerdem gibt es eine zentrale Hochschulverwaltung, den Akademischer Senat sowie zentrale Service-Einrichtungen der Hochschule wie Hochschulbibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service oder Akademisches Auslandsamt. Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden je nach landesgesetzlicher Regelung die Studierendenschaft. Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für die Verwaltung des BAföG und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist die Studentenwerke zuständig. [Bearbeiten] AbgrenzungBerufsakademien sind keine Hochschulen, aber ebenso wie die Hochschulen Institutionen des tertiären Bildungsbereichs. Berufsakademie-Absolventen schließen nicht mit einem akademischen Grad, sondern mit einer staatlichen Abschlussbezeichnung, beispielsweise dem „Diplom (BA)”. Volkshochschulen sind ebenfalls keine Hochschulen. [Bearbeiten] Listen von Hochschulen[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Hochschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Commons: Hochschulen – Bilder, Videos und Audiodateien
[Bearbeiten] Einzelnachweise
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Weblinks |