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Große Nationalversammlung der Türkei
Der Plenarsaal
Die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkisch: Türkiye Büyük Millet Meclisi, TBMM) ist das Parlament der Türkei mit Sitz in Ankara. Sie besteht seit 1995 aus 550 Abgeordneten. Das Budget für das Jahr 2008 beträgt 370.168.000 YTL [1] (umgerechnet ca. 191 Mio. Euro)[2].
[Bearbeiten] GeschichteGegründet wurde das Parlament 1920 von der Gruppe um Atatürk, der damit seinem Widerstand gegen die griechischen Besatzer eine Legimitation gab und gleichzeitig den Anspruch stellte, der alleinige Repräsentant des Volkes zu sein. Bis zur Gründung des Parlaments war der im September 1919 beim Sivas-Kongress gewählte Repräsentativrat (Heyet-i Temsiliye) das höchste Gremium der Türkischen Befreiungsbewegung, die sich in Ankara geformt hatte. Die Befreiungsbewegung befand sich im Streit mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs sowie auch mit dem Istanbuler Kalifat. Mit der Istanbuler Regierung unter dem Großwesir Damat Ferid, der mit den Siegermächten kooperierte, die Befreiungsbewegung durch Verhaftungen bekämpfte und vor allem von den Briten sehr geschätzt wurde, nahm die Auseinandersetzung zeitweise auch blutige Formen an. Die Regierung von Damat Ferid musste am 30. September 1919 zurücktreten. Der Rücktritt erfolgte als Reaktion auf den vergeblichen Versuch von Damat Ferid, den Sivas-Kongress aufzulösen und Mustafa Kemal verhaften zu lassen. Die neue Istanbuler Regierung unter Ali Rıza Pascha unterstützte die Befreiungsbewegung. Das alliierte Vorhaben der Aufteilung des Osmanischen Reichs wurde durch diese Kooperation erschwert. Um ihre Ziele trotzdem durchsetzen zu können, hielten die Alliierten die Besetzung Istanbuls und die "Verhaftung der gefährlichen nationalistischen Führer"[3] für erforderlich. Am 16. März 1920 besetzten die Alliierten Istanbul, am 5. April 1920 wurde erneut Damat Ferid Großwesir und teilte dem britischen Hochkommissariat nach Amtsantritt wie auch zu seinen früheren Regierungszeiten mit, dass er allen britischen Erwartungen entsprechend vorgehen werde. Nach der Besetzung Istanbuls wurde das neue Parlament in Ankara gegründet, das verkündete, der legitime Nachfolger der Istanbuler Kammer zu sein, da Istanbul militärisch besetzt und die dortige Regierung und der Sultan nicht mehr souverän seien. Atatürk gab am 19. März 1920 eine Meldung heraus, in der es hieß, dass sich in Ankara ein Parlament mit weitreichenden Kompetenzen versammeln werde. Des Weiteren wurde verkündet, wie die Abgeordneten gewählt werden müssen und dass die Wahl spätestens in 15 Tagen durchgeführt werden müsse. Das Parlament versammelte sich dann zum ersten Mal am 23. April 1920. Der älteste Abgeordnete Şerif Bey aus Sinop (geboren 1845) übernahm die Rolle des Alterspräsidenten und eröffnete die Sitzung wie folgt:
Die zweite Tagung fand am 24. April 1920 statt. Dort wurde dann Atatürk zum Vorsitzenden des Parlamentes gewählt. Atatürk hatte diesen Posten bis zu seiner Wahl zum Staatspräsidenten am 29. Oktober 1923 inne. Das Parlament wurde anfangs "Büyük Millet Meclisi" (Große Nationalversammlung) genannt. Der Name wurde dann per Beschluss der Minister ab dem 8. Februar 1921 in "Türkiye Büyük Millet Meclisi" umbenannt. Bis zur Abschaffung des Einparteiensystems gehörten dem Parlament nur Mitglieder der von Mustafa Kemal gegründeten CHP an. Ab 1950 waren jeweils mehrere Parteien im Parlament vertreten. [Bearbeiten] Legislaturperioden
(*)Nach dem Militärputsch von 1960 wurde bei der folgenden Wahl 1961 die Zählung auf 1 zurückgesetzt. Allerdings wurde diese Regelung 1983 wieder rückgängig gemacht. [Bearbeiten] Wahlen zum ParlamentDie Große Nationalversammlung wird einzügig in allgemeiner, gleicher, geheimer, direkten und freier Wahl nach dem Mehrheitswahl für eine 4-jährige Legislaturperiode (bis zum Referendum am 21. Oktober 2007 waren es 5 Jahre) gewählt. Es besteht Wahlpflicht. Das Wahlalter beträgt 18 Jahre. Soldaten besitzen kein Wahlrecht. Gewählt werden kann, wer zumindest die Grundschule absolviert und das 25. Lebensjahr (bis 2006 30. Lebensjahr) vollendet hat (Art. 76). Männliche Abgeordnete müssen den Wehrdienst abgeleistet haben. Die Abgeordneten kandidieren in Wahlkreisen, die den Provinzen des Landes entsprechen. Es herrscht eine landesweite Sperrklausel von 10%. Die Stimmen für diejenigen Kandidaten, deren Partei diese Hürde nicht überwindet, verfallen. Die Zahl der Abgeordneten beträgt laut Gesetz seit 1995 550. Für ausscheidende Abgeordnete gibt es kein Nachrückverfahren. Sind mehr als fünf Prozent – derzeit 28 – der Abgeordneten ausgeschieden, werden deren Mandate durch Nachwahlen neu vergeben. Diese Nachwahlen finden mindestens 30 Monate nach und spätestens ein Jahr vor allgemeinen Wahlen statt. Nach dem Wahlgesetz finden Parlamentswahlen alle vier Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt – ausgenommen sind Neuwahlen. Die letzten fünf Wahlen (1991, 1995, 1999, 2002 und 2007) fanden vorzeitig statt. [Bearbeiten] AuslandswahlEine Stimmabgabe an türkischen Grenzübergängen ist möglich. Seit dem 22. März 2008 können auch im Ausland lebende türkische Staatsbürger wählen. Dabei können diese ihre Stimme für Wahlen zum Parlament, Wahlen zum Präsidenten und Volksabstimmungen abgeben. Bei Parlamentswahlen können Auslandstürken nur Parteien wählen nicht jedoch unabhängige Kandidaten. Die Wähler können dabei ihre Stimme entweder per Briefwahl, per Urnengang in einer türkischen Botschaft bzw. in einem türkischen Konsulat oder per Internet (unter Angabe der Staatsbürgernummer) abgeben. [4] [Bearbeiten] Funktionen und AufgabenLaut Verfassung hat die Nationalversammlung die Aufgaben und Kompetenzen, Gesetze zu erlassen, zu ändern und aufzuheben, den Ministerrat und die Minister zu kontrollieren, dem Ministerrat für bestimmte Gegenstände die Kompetenz zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft zu übertragen, den Haushalt zu verabschieden, über den Druck von Geld und über Kriegserklärungen zu entscheiden, die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge zu billigen und mit der Mehrheit von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten über die Verkündung einer Amnestie zu entscheiden.[5] Darüber hinaus kennt die türkische Verfassung eine ausführliche Regelung über die Unvereinbarkeit zwischen bestimmten Ämtern in der Regierung und der Justiz sowie dem Abgeordnetenmandat. Die Abgeordneten genießen Immunität. Ein Abgeordneter darf ohne Beschluss der Nationalversammlung nicht festgehalten, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden. Das Motto der Nationalversammlung lautet übersetzt: "Alle Macht geht bedingungslos vom Volke aus!" [Bearbeiten] Organe und Ausschüsse[Bearbeiten] ParlamentspräsidiumSiehe dazu: Liste der Präsidenten der Großen Nationalversammlung der Türkei Köksal Toptan (AKP) ist seit dem 9. August 2007 Parlamentspräsident. Er erhielt 450 von 549 Stimmen.[6] Sein Vorgänger war Bülent Arınç (AKP). [Bearbeiten] Fachausschüsse
[Bearbeiten] EidBei Amtsantritt müssen alle Mitglieder folgenden Amtseid leisten: "Ich schwöre vor der großen Türkischen Nation bei meiner Ehre und Würde, dass ich die Existenz und Unabhängigkeit des Staates, die unteilbare Einheit von Vaterland und Nation, die uneingeschränkte und bedingungslose Souveränität der Nation schützen werde; dass ich dem Primat des Rechts, der demokratischen und laizistischen Republik und den Prinzipien und Reformen Atatürks verbunden bleiben werde; dass ich von dem Ideal, wonach innerhalb des Geistes von Frieden und Heil der Gemeinschaft, nationaler Solidarität und Gerechtigkeit jedermann die Menschenrechte und Grundfreiheiten genieße, und von der Treue zur Verfassung nicht abweichen werde." (Türkische Verfassung, § 81). [7] [Bearbeiten] Aktuelle ZusammensetzungHauptartikel: Parlamentswahl 2007 (Türkei)
1. Mehmet Cihat Özönder starb am 27. Juli 2007 bei einem Autounfall. [10] [Bearbeiten] ParlamentsgebäudeDas heutige Parlamentsgebäude (3. Gebäude) ist nach den Entwürfen des österreichischen Architekten Clemens Holzmeister in den Jahren 1939 bis 1961 erbaut worden. [Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Große Nationalversammlung der Türkei – Bilder, Videos und Audiodateien
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